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Krankenfahrten4 Min.

Krankenfahrt mit der Krankenkasse abrechnen

Wer aus medizinischen Gründen zu einer Behandlung gefahren werden muss, hat oft Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch die Krankenkasse. Wir erklären, wie der Beförderungsschein funktioniert, wann die Kasse zahlt und wie die Abrechnung in Jena abläuft.

Krankenhauszimmer – Krankenfahrt mit Beförderungsschein
Foto: Unsplash

Was ist ein Beförderungsschein?

Der Beförderungsschein – offiziell „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 4) – ist ein Formular, das Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ausstellt, wenn eine Fahrt zur Behandlung medizinisch notwendig ist. Er ist die Grundlage dafür, dass die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt.

Auf dem Schein wird unter anderem vermerkt, warum die Fahrt nötig ist (z. B. eingeschränkte Mobilität, laufende Behandlungsserie) und welches Transportmittel angemessen ist – beim Taxi ist das die häufigste Variante für Patienten, die keinen Krankenwagen benötigen.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Grundsätzlich gilt: Die Fahrt muss ärztlich verordnet und – außer bei stationären Aufnahmen – vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Typische Fälle, in denen die Kasse die Kosten übernimmt:

  • Fahrten zu stationären Behandlungen (Krankenhaus-Aufenthalt)
  • Regelmäßige Behandlungsserien wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie
  • Fahrten bei dauerhaft eingeschränkter Mobilität (z. B. Pflegegrad, Merkzeichen)
  • Vor- und nachstationäre Behandlungen unter bestimmten Voraussetzungen

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Auch bei genehmigten Fahrten zahlen gesetzlich Versicherte in der Regel die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten – mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt, jedoch nie mehr als die Fahrt tatsächlich kostet. Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Den genauen Betrag und mögliche Befreiungen klären Sie am besten direkt mit Ihrer Krankenkasse – die Regelungen können sich je nach Kasse und Einzelfall unterscheiden.

So läuft die Abrechnung bei TAXI JENA

Liegt ein gültiger, genehmigter Beförderungsschein vor, rechnen wir die Fahrt direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen – es fällt nur Ihre gesetzliche Zuzahlung an.

Geben Sie bei der Buchung einfach an, dass es sich um eine Krankenfahrt handelt, und halten Sie den Beförderungsschein bereit. Bei regelmäßigen Fahrten (z. B. Dialyse) richten wir auf Wunsch eine feste Abholung mit immer demselben Fahrer ein.

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Häufige Fragen

Muss ich die Krankenfahrt vorher genehmigen lassen?

Bei ambulanten Behandlungen ja – der Beförderungsschein muss vor der Fahrt von der Krankenkasse genehmigt werden. Bei stationären Aufnahmen (Krankenhaus) ist in der Regel keine Vorabgenehmigung nötig. Im Zweifel fragen Sie Ihre Kasse.

Was kostet mich die Krankenfahrt am Ende?

Bei genehmigter Fahrt zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung (10 %, mind. 5 €, max. 10 € pro Fahrt). Den Rest rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab.

Bekomme ich denselben Fahrer für regelmäßige Fahrten?

Auf Wunsch ja. Bei wiederkehrenden Terminen wie Dialyse oder Reha richten wir gern eine feste Abholung mit vertrautem Fahrer ein.